Treuhandstiftungen

Die Gesundheitsstiftung Lippe setzt sich auch für die Errichtung unselbständiger Stiftungen durch Dritte ein und bietet deren treuhänderische Verwaltung an.

Von der Gesundheitsstiftung Lippe können allerdings nur solche Stiftungen verwaltet werden, deren Zwecke innerhalb des Zweckrahmens der Stiftung liegen und die mit einem Vermögen von mindestens 50.000 Euro ausgestattet sind.

Mit der Heinrich und Irmgard Frielingsdorf-Stiftung hat die Gesundheitsstiftung im Juli 2010 schon die erste Stiftung in ihre Treuhänderschaft genommen. Im Herbst 2017 ist der Stiftungsfonds Palliativ- und Hospizstiftung – Dr. Wilfried Kroesen hinzugekommen.

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