Satzung

Den Zweck der Gesundheitsstiftung Lippe beschreibt § 2 der Satzung:

Der Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für gemeinnützige Einrichtungen des Gesundheitswesens im Kreis Lippe zur Verwirklichung derer steuerbegünstigten Zwecke im Rahmen der Aufgaben des Kreises Lippe. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln für die Klinikum Lippe GmbH verwirklicht.

Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Darüber hinaus wird die Stiftung ein Gebäude für die Kinder- und Geburtsklinik der Klinikum Lippe GmbH errichten und dieses der GmbH zu einer verbilligten Miete für gemeinnützige Zwecke überlassen.

Den vollständigen Text der Satzung finden Sie hier.

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